Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Wussten Sie schon … ?
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall bei der polizeilichen Unfallaufnahme als schuldig oder mitschuldig angesehen werden, sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen, zunächst keine Angaben zu machen. Auch nicht beiläufig und informativ, da auch diese Angaben später mit verwertet werden können. Erste Äußerungen, oft unter dem Eindruck des Unfallgeschehens, sind unbedacht. Lassen Sie sich auch nicht durch Hinweise ermittelnder Polizeibeamter davon abhalten, unverzüglich in solchen Fällen einen Anwalt aufzusuchen und sich mit diesem zu beraten. Wenn Sie abwarten, bis Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl oder Dergleichen erhalten, ist bereits wertvolle Zeit und die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Ermittlungen verstrichen.

Deshalb unser Rat: Nach einem Verkehrsunfall, insbesondere auch bei ungeklärter Haftungsfrage, unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten. Auch bei klarer Rechtslage lohnt der Weg zum Rechtsanwalt, damit alle Schadenspositionen zu Ihrem Vorteil beachtet werden.

Dies ist eine Information der Kanzlei Kerstin Bremm, Rechtsanwältin
Tel. 06898-6088.